Gemeinschaftspraxis
Albrecht Spahn & Dr. med. Thomas Luxem
Brüderstraße 5
59494 Soest
Telefon: 02921 2501/-2131
Telefax: 02921 31174
Mo-Fr von 8.00-12.00 Uhr
Mo/Di/Do von 15.00-17.30 Uhr
info@praxis-spahn-luxem.de
Bestellte Rezepte liegen für Sie am nächsten Werktag zum Abholen bereit.
Albrecht Spahn
Montag
08.00 – 10.00 Uhr
16:00 – 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 – 10:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 10:00 Uhr
Donnerstag
08:00 – 10:00 Uhr
16:00 – 17:00 Uhr
Freitag
08:00 – 10:00 Uhr
Dr. med. Th. Luxem
nur nach Termin oder tel. Vereinbarung
Falls Sie einen akuten Infekt haben, rufen Sie uns ab sofort bitte zunächst an, bevor Sie die Praxis betreten, zum Beispiel bei: Erkältung, grippalem Infekt, Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Halsschmerzen, Fieber, Erbrechen, Durchfall oder Magen-Darm-Grippe
Herr Spahn:
25.07. - 05.08.2022
Praxis Dr. med. Samusch
Senator-Schwartz-Ring 8 (Haus am Park am Klinikum Stadt Soest)
Tel.: 02921-3274200
Praxis Hr. Fazio
Riga Ring 15
Tel.: 02921-79395
Wir impfen ausschließlich mit
mRNA-Impfstoffen
(Comirnaty von BioNTech)
Bitte vereinbaren Sie zum Impfen einen
Termin mit uns.
Zur Zeit können wir Ihnen leider keine
spontanen Impfungen anbieten.
Unsere Praxis ist als
ein offizielles Testzentrum für kostenlose
Corona-Schnelltests beim Kreis Soest
registriert.
Die Testverordnung des Bundes legt fest,
dass die Testangebote von BürgerInnen,
die ihren Wohnsitz oder ständigen
Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben,
mindestens 1x pro Woche
genutzt werden können.
– Vereinbaren Sie einen Termin mit uns
– Die Durchführung dauert nur einen
kurzen Moment
– Nach ca. 15-20 Minuten
steht das Testergebnis fest
– Sie erhalten vor Ort einen Nachweis
über das Testergebnis in Papierform
– Bei einem positiven Testergebnis soll
eine sofortige PCR-Bestätigungstestung
erfolgen.
- es erfolgt kein Anruf mehr durch das Gesundheitsamt
- auch ohne Bescheid einer Behörde muss man
sich bei einem positiven PCR-Test isolieren
und seine Kontaktpersonen schnellst-
möglich informieren
- ihr Testnachweis gilt immer auch als Nachweis
gegenüber dem Arbeitgeber, eine gesonderte
Bescheinigung ist nicht mehr erforderlich.
- positiv Getestete bekommen vom Kreis-
Gesundheitsamt künftig nur noch einen
"Amtlichen Hinweis" per Post zugeschickt
- Infos über die jeweilige Isolierungspflicht
sind auf der Internetseite des
Kreises Soest nachzulesen
www.kreis-soest.de/corona